Neumünster / Rendsburg / Eckernförde (ots) – 131227-1-pdnms Umgang mit Feuerwerkskörpern – Tipps der Polizei
Neumünster / Kreis RD-ECK. Ab morgen, Freitag, dem 28.12.13, beginnt der Feuerwerksverkauf. Alle Jahre wieder hat das Abbrennen der Pyrotechnik aber auch seine negativen Seiten, dann nämlich, wenn der Umgang mit Silvesterböllern leichtfertig erfolgt. Insbesondere Alkoholkonsum und Feuerwerk vertragen sich nicht miteinander.
Die Polizei reiht sich deshalb zwangsläufig in die Gruppe derjenigen ein, die an die Vernunft im Umgang mit Feuerwerkskörpern appelliert. Erwachsene sind besonders gefordert, auf ihre Kinder zu achten.
Die Rechtslage ist klar: 1. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (zum Beispiel Böller, Raketen) dürfen am 31.12. und 01.01. ganztägig abgebrannt werden. 2. Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II auch zum Jahreswechsel nicht abbrennen. 3. Das Abbrennen ist ferner verboten in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und dort, wo es wegen der Brandgefahr sonst verboten sein kann (zum Beispiel in der Nähe brandempfindlicher Gebäude).
Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei pyrotechnische Gegenstände sicherstellen. Das kommt beispielsweise vor, wenn Personen unter 18 Jahren angetroffen werden, die Böller der Klasse II mitführen bzw. abbrennen. In diesen Fällen müssen Eltern die Silvesterknaller bei der Polizei abholen.
Die Polizei rät: Üben Sie besondere Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren. Vermeiden Sie den Umgang mit Feuerwerk im alkoholisierten Zustand.
Die Polizei wünscht einen guten Rutsch ins Neue Jahr.
Sönke Hinrichs
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Quelle: www.polizeipresse.de