Montagmorgen, 01.08.2016, endete die Reise für ein deutsches Crewmitglied. Beamte der Bundespolizei holten den 25-jährigen von Bord des Kreuzfahrtschiffes und konfrontierten ihn mit 2 Vollstreckungshaftbefehlen. Der junge Mann war in Süddeutschland wiederholt “schwarz gefahren”. Zweimal war er diesbezüglich verurteilt worden, seine Schulden hatte er allerdings nie beglichen. So hatte ein Gericht zwei Vollstreckungshaftbefehle erlassen. Die Beamten eröffneten dem 25-jährigen zwei Alternativen, nämlich direkt bei ihnen 1150,- Euro einzuzahlen oder ersatzweise 55 Tage in einer Justizvollzugsanstalt anstelle auf dem Kreuzfahrer zu verbringen. Nach einigen Versuchen, die Summe zu beschaffen, resignierte er und ließ sich von der Bundespolizei in der nächsten JVA ab- bzw. einliefern.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente “Bundespolizei See”, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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