Sonntag Vormittag, 21.08.2016, klingelten Beamte der Bundespolizei an der Wohnungstür eines 64 Jahre alten Mannes. Der Mann war wiederholt “schwarz” gefahren und mehrfach aufgefordert worden, entsprechende Nachzahlungen zu leisten. Diesem war er bis heute nicht nachgekommen und als Folge war ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung erlassen worden. Da der 64-jährige sich weigerte, den Beamten die Tür zu öffnen, wurde eine zwangsweise Öffnung der Tür veranlasst. Ein Schlüsseldienst wurde angefordert, der dann die Tür aufschloss. Nun eröffneten die Bundespolizisten dem Mann den Haftbefehl, ihm blieben zwei Alternativen. Sofort 1000,- Euro “auf den Tisch” zu blättern oder 100 Tage seine Strafe “abzusitzen”. Der Mann verweigerte jegliche Kooperation, wollte keine Unterschriften leisten und konnte oder wollte auch die offene Rechnung nicht begleichen. Also gab es nun eine weitere Fahrt, für die er allerdings keine Fahrkarte brauchte – mit einem Dienstfahrzeug der Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt.
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord- und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.
Dazu sind ihr als operative Dienststellen die Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente “Bundespolizei See”, um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee (Schengen-Außengrenze) zu überwachen.
Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca. 2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte. Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.
Dazu gehören insbesondere: – der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes, – die bahnpolizeilichen Aufgaben – die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.
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