POL-NMS: 201016-2-pdnms Wie viele Verstöße schafft man in wenigen Minuten als Fahranfänger?

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RDRedakteur
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Bad Segeberg (ots) – Diesen Versuch startete zumindest scheinbar ein 19 jähriger Fahranfänger aus Hamburg heute gegen 13.00 Uhr auf der A 21 Höhe Bad Segeberg. Der junge Mann, bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz einer Fahrerlaubnis auf Probe, fuhr bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h bis auf fünf Meter auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug auf. Was der Audifahrer jedoch nicht wusste, bei diesem vor ihm fahrenden PKW handelte es sich um eine Videostreife des Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster. Dieses Videofahrzeug der Polizei konnte diesen Verstoß dann auch beweiskräftig anhand einer Videoaufzeichung dokumentieren. Damit jedoch nicht genug, anschließend überholte er das Videofahrzeug der Polizei und beschleunigte seinen Audi auf 200 km/h, dies jedoch in einem Bereich, wo 120 km/h die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit sein sollte. Auch dieser Verstoß wurde von der Videostreife des Verkehrsüberwachungsdienstes dokumentiert. Als dem jungen Mann dann auf dem linken Fahrstreifen ein Kleintransporter zu langsam fuhr, überholte er zu allem Überfluss diesen noch auf dem Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Mittelschutzleitplanke. Um diese gefährliche Weiterfahrt zu unterbinden, wurde er von der Videostreife gestoppt. Wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung wurde der Führerschein des Fahranfängers sofort beschlagnahmt und ihm die Weiterfahrt untersagt. Allein aufgrund des Abstands- und Geschwindigkeitsverstoßes steht schon eine Sanktionierung von 1200 EUR Geldbuße und drei Monate Fahrverbot im Raum. Hinzu kommt die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die ggf. durch ein Gericht geahndet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

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