POL-NMS: 140701-1-pdnms Polizei deckte Diebsthähle und Hehlerei im gewerbsmäßigen Rahmen auf

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Neumünster (ots) – 140701-1-pdnms Polizei deckte Diebsthähle und Hehlerei im gewerbsmäßigen Rahmen auf

Neumünster / Seit dem 17.05.2014 bearbeitet der Ermittlungsdienst der 1. Polizeireviers Neumünster mehrere Vorgänge, bei denen neben den Hauptdelikten Diebstahl und Hehlerei auch noch weitere Straftatbestände erfüllt wurden. In den Fokus der Ermittlungen gerieten dabei zwei Betreiber von An- und Verkaufsgeschäften in Neumünster. An diesem Tag hatte die Geschädigte eines Fahrraddiebstahls ihr Rad vor einem An- und Verkaufsgeschäft in der Fabrikstraße, in Neumünster wieder erkannt und die Polizei informiert. Als die Beamten am Fundort erschienen, war das Rad bereits auf den Hof des Geschäftes gebracht worden. Bereits bei den ersten 4 vorgefundenen Rädern, stellte sich heraus, dass diese aus Diebstählen stammten. Es schloss sich nun eine umfangreiche Dursuchung der Lagerräume auf dem Hinterhof sowie eines Fahrzeugs an. Dabei wurden insgesamt 80 Räder (auch hochwertige und z. T. noch fast neuwertige Räder) aufgefunden. Auffallend war hier, dass die Fahrräder zum einen in dem Sprinter bereits für den Abtransport verladen und zum anderen auch auf dem Hof offensichtlich transportfertig bereitgestellt waren. Die Räder wurden sichergestellt. Im Verlauf der weiteren Ermittlungen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel ein Durchsuchungsbeschluss für die Geschäfts- und Privaträume des Geschäftsbetreibers (44 Jahre alt) erwirkt. Dieser hatte zwischenzeitlich versucht einen Ermittlungsbeamten mit Bargeld zu beeinflussen, was jedoch kläglich scheiterte. Bei der erneuten Durchsuchung Anfang Juni 2014 wurden weitere 11 Räder sichergestellt, bei denen ebenfalls der Verdacht des Diebstahls bestand. Außerdem wurden Geschäftsunterlagen sowie weiteres mögliches Diebesgut, wie Mobiltelefone, originalverpackte Kleidung, Elektrowerkzeuge und u. a. auch ein Stromerzeuger im Wert von über 5.000 Euro, der aus einer Unterschlagung z. N. des Katastrophenschutzes Neumünster stammte, sichergestellt. Weiterhin fanden die Beamten 15 Schreckschusswaffen sowie scharfe Munition. Daneben wurde auch ein versteckt deponierter Bargeldbetrag in fünfstelliger Höhe im Rahmen der Gewinnabschöpfung sichergestellt. Der Geschäftsbetreiber, der bereits einschlägig wegen Hehlerei in Erscheinung getreten ist, wird sich nun erneut wegen gewerbsmäßiger Hehlerei, aber auch wegen des Verdachts des illegalen Handelns mit Waffen und des illegalen Betreibens einer Pfandleihe sowie Bestechung verantworten müssen Parallel zu diesem Vorgang wurde vom Ermittlungsdienst des 1. Polizeireviers ein weiteres Ermittlungsverfahren geführt, bei dem der Betreiber (51 Jahre alt) eines anderen An- und Verkaufsgeschäftes in Neumünster ebenfalls im Verdacht der gewerbsmäßigen Hehlerei steht. Auch hier hatte ein Geschädigter das ihm gestohlene Fahrrad im dem Geschäft wieder erkannt und die Polizei informiert. Auch in diesem Fall wurde mit einem durch die Staatsanwaltschaft Kiel beantragten Durchsuchungsbeschluss eine Durchsuchung durchgeführt, die zur Sicherstellung von insgesamt 6 Rädern sowie einem Motorroller führte. Besonderheit in diesem Fall war, dass gerade während der Durchsuchungsmaßnahmen eine weitere Geschädigter in dem Geschäft erschien und 2 ihr gestohlene Fahrräder wiedererkannte. Der 51-jährige war im April 2014 wegen Hehlerei verurteilt worden und das Urteil hatte gerade Rechtskraft erlangt. In beiden Verfahren sind die Ermittlungen im Hinblick auf die Eigentumsverhältnisse der sichergestellten Sachen noch nicht abgeschlossen.

Rainer Wetzel

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster Pressestelle Telefon: 04321-945 2222

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