POL-NMS: 210705-2-pdnms Ferienreiseverordnung auf der BAB 7 und 215 kontrolliert

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RDRedakteur
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Neumünster / BAB 7 / BAB 215 (ots) – Der Fachdienst Gefahrgut, Fahrpersonal und Technik des Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster hat am vergangenen Samstag, 03.07.2021, die Einhaltung der sogenannten Ferienreiseverordnung kontrolliert.
Diese Verordnung schreibt während der Ferienzeit in den Sommermonaten zusätzliche LKW-Fahrverbote vor.

Das Ferienfahrverbot erstreckt sich vom 01. Juli bis einschließlich 31. August und untersagt samstags zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr das Befahren von bestimmten Autobahnabschnitten und Bundesstraßen.

Das Fahrverbot gilt für LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5t sowie LKW mit Anhänger.

In Schleswig-Holstein gilt diese Verordnung für die Strecken:
BAB7 von der AS Schleswig-Jagel bis HH-Schnelsen-Nord und die BAB215 von AD Bordesholm bis AS Blumenthal für beide Fahrtrichtungen.

Bei den Kontrollen am letzten Samstag konnten insgesamt zehn Verstöße gegen die Ferienreiseverordnung festgestellt werden.

Für die Fahrer bedeutete dies eine Untersagung der Weiterfahrt und ein Bußgeld von bis zu 60EUR.
Für den verantwortlichen Halter zieht dies ein Bußgeld von 150EUR nach sich.

Aufgrund der hohen Anzahl der Verstöße wird der Verkehrsüberwachungsdienst an den Samstagen bis Ende August verstärkt auf die Einhaltung dieser Verordnung achten.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle

Telefon: 04321-945 2222

Original-Content von: Polizeidirektion Neumünster, übermittelt durch news aktuell

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