(CIS-intern) – Die schwere Sturmflut im vergangenen Oktober hat in Teilen große Schäden an den Deichen und Küstenschutzanlagen der schleswig-holsteinischen Ostseeküste hinterlassen. Zur Unterstützung der verantwortlichen Wasser- und Bodenverbände sowie Gemeinden hat die Landesregierung bereits im Februar eine Förderrichtlinie zur Wiederherstellung der beschädigten Regionaldeiche und Küstenschutzanlagen auf den Weg gebracht. In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Agrarschusses des schleswig-holsteinischen Landtags zog Küstenschutzstaatssekretärin Katja Günther eine Zwischenbilanz zum Stand der Schadensbehebungen.
„Das Land, die Gemeinden und die Wasser- und Bodenverbände arbeiten mit Hochdruck daran unsere Ostseeküste fit für die nächste Sturmflutsaison zu machen. Der Fortschritt der Reparaturarbeiten stimmt mich sehr zuversichtlich, dass die meisten beschädigten Deiche und Küstenschutzanlagen rechtzeitig wiederhergestellt oder zumindest sehr gut gesichert sind“, sagte Günther im Hinblick auf die bevorstehende Sturmflutsaison.
Bei vereinzelten Maßnahmen kann es dazu kommen, dass die abschließenden Bauarbeiten noch in Sturmflutsaison hineinragen. In diesen Fällen werden die Bauabschnitte so eingeteilt, dass diese innerhalb eines Tages notgesichert werden können. Alle Abschnitte, die in 2024 nicht mehr wiederhergestellt werden können, werden entsprechend gesichert.
Um die Sturmflutsicherheit der beschädigten Deiche und Küstenschutzanlagen noch vor dem kommenden Winter zu gewährleisten, hat sich das Land auf Grund der besonderen Situation einmalig dazu bereit erklärt die gesamten Wiederherstellungskosten der betroffenen Wasser- und Bodenverbände zu übernehmen. Mit dieser Entscheidung der Landesregierung konnte die Finanzierung der Wiederherstellungsmaßnahmen frühzeitig sichergestellt werden, sodass die Verbände und Gemeinden ohne eigenes Risiko ihre Aufträge für die nötigen Reparaturarbeiten erteilen konnten.
Dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) liegen aktuell 49 Anträge zur Kostenübernahme vor. Mit einer Gesamtsumme von 24,5 Millionen Euro wurde der Großteil der Anträge (34 Stück) bereits bewilligt.
„Die Jahrhundert-Sturmflut im vergangenen Oktober hat gezeigt, dass die Wasser- und Bodenverbände mit der Finanzierung zur Wiederherstellung ihrer Küstenschutzanlagen teils zu viel zu schultern hatten. Mit Hilfe vieler intensiver Gespräche vor Ort haben wir eine gemeinsame, schnelle und vor allem zielführende Lösungen gefunden. Klar ist, dass die vollständige Kostenübernahme ein einmaliges Vorgehen bleiben muss.“, so Staatssekretärin Günther.
Unterstützt werden die Kommunen und Verbände zudem vom Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein (LKN.SH), der die Wiederherstellungsmaßnahmen eng begleitet.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Carolin Wahnbaeck, Jonas Hippel, Martina Gremler | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
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