Die Schiedsamtsbezirke I „Südlich der Untereider“ und II „Nördlich der Untereider“ in Rendsburg sind in diesem Jahr neu zu besetzen. Zu den Aufgaben der ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen gehören die Schlichtungsverfahren, d. h. außergerichtliche Streitbeilegungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Ansprüche auf Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wahrung nachbarrechtlicher Belange, Beachtung von Hausordnung) und in bestimmten Strafsachen (Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung nach §§ 223, 223a, 230 Strafgesetzbuch, Bedrohung und Sachbeschädigung).
In dieses öffentliche Amt sind Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens das 30. Lebensjahr vollendet haben, in dem Schiedsamtsbezirk der Kandidatur, bzw. in der Stadt Rendsburg wohnen und dürfen nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung ihres Vermögens beschränkt sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sein und dürfen nicht unter Betreuung stehen.
Interessierte Rendsburgerinnen und Rendsburger werden gebeten, sich bis zum 29. März 2026 schriftlich zu bewerben.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an die Stadt Rendsburg, Fachdienst Ordnung und Verkehr, Am Gymnasium 4, 24768 Rendsburg.


