Im Kreis Rendsburg-Eckernförde Anzeigepflicht für Veranstaltungen ab 25 Personen

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Nach erneuten Beratungen des Corona-Lagezentrums erlässt der Kreis eine Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und für Veranstaltungen im privaten Wohnraum und dazugehörigem befriedeten Besitztum ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen. Der Kreis reagiert damit auf das besorgniserregende Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit privaten und Familienfeiern.

Foto: on Gerd Altmann auf Pixabay

Private Veranstaltungen im öffentlichen und privaten Raum mit einer Teilnehmerzahl von 25 oder mehr Personen sind dem Gesundheitsamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde anzuzeigen. Es ist spätestens drei Tage vor der Feierlichtkeit ein Hygienekonzept und eine Liste der voraussichtlichen Teilnehmenden vorzulegen. Darüber hinaus ist spätestens drei Tage nach der Feierlichtkeit eine Liste mit den tatsächlichen teilnehmenden Personen vorzulegen.

Ebenfalls werden Vermieter gewerblicher Räumlichkeiten, die diese für diese privaten Veranstaltungen zur Verfügung stellen, verpflichtet, dieses dem Kreis Rendsburg-Eckernförde vor jeder Veranstaltung anzuzeigen.

Derzeit beschleunigt sich die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2). Der Kreis Rendsburg-Eckernförde reagiert daher mit den genannten Maßnahmen auf das sich verschärfende Infektionsgeschehen.

Alle Einzelheiten der Allgemeinverfügung findest Du hier

Anmeldeliste (senden an: ge-sundheitsschutz@kreis-rd.de oder Fax: 04331/202-565