BAB A7 / NMS. Beamte des Verkehrsüberwachungsdienstes Neumünster kontrollierten Dienstagvormittag (07.02.17, 9 Uhr) in Höhe NMS-Nord einen VW-Crafter mit Anhänger aus Mecklenburg-Vorpommern. Dabei stellten sie fest, dass die zulässige Anhängelast (zulässig 2000 kg) um 1600 kg (=80 Prozent) überschritten war. Der Anhänger war unter anderem mit einem schweren Aggregat und Bohrköpfen beladen. Die Anmeldung zur letzten Hauptuntersuchung des Anhängers war um mehr als vier Monate überschritten. Und das im Zugfahrzeug eingebaute EG-Kontrollgerät zur Bestimmung der Lenk- und Ruhezeiten wies keine gültige Prüfung auf. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den 35-jährigen Fahrer erwarten ein Bußgeld von 235 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Sönke Hinrichs
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