Bauvorhaben geplant? Sichern Sie sich richtig ab!

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RDRedakteur
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(Werbung)Der Bauboom kennt keine Grenzen und die Gewerke kommen kaum noch hinterher. Wenn Sie also ein eigenes Vorhaben planen und beauftragen, sollten Sie sich ausreichend vor Verzögerungen, Mängeln oder anderen Problemen absichern, um nicht selbst in Regress genommen zu werden. Das lohnt sich auch gerade jetzt, wo sogar die Rohstoffe auf sich warten lassen, wofür Sie selbst meistens nichts können. Wir zeigen Ihnen deshalb nachfolgend, welche Rechte und Pflichten Sie kennen sollten und warum entsprechende Bürgschaften lohnen.

Foto: pixabay.com / jarmoluk

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?

Für beide Vertragsparteien gelten bestimmte Bedingungen, die von vornherein klar sein müssen Für Unternehmer:

  • Verpflichtung zur Vertragserfüllung: Der Unternehmer verpflichtet sich zur Mängelfreiheit und zur Einhaltung von Fristen. Die vertraglich vorgesehene Leistung muss vollständig erbracht werden, andernfalls drohen Vermögensschäden.
  • Recht auf Mängelbeseitigung: Der Auftragnehmer hat bei Vorliegen eines Mangels das Recht auf Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist. Der Auftragnehmer kann nicht einfach vom Vertrag zurücktreten. Oft lohnt hier auch eine entsprechende Versicherung, die Sie im Falle von Liquiditätsengpässen unterstützt.

Für Kunden gelten jedoch folgende Punkte:

  • Mitwirkung und Information: Hier besteht eine Mitwirkungspflicht, die den Kunden zu einem gemeinsamen Handeln mit dem Empfänger verpflichtet und daher z. B. bestimmte Rahmenbedingungen schaffen muss. Im Falle eines Bauvorhabens umfasst dies die Bereitstellung von Zufahrtsstraßen.

Insgesamt birgt fast jeder Vertragsabschluss ein Risiko für beide Seiten, weshalb Gewerbetreibenden und Privatpersonen geraten wird, sich im Ernstfall ausreichend zu versichern.

Sichern Sie Ihr Bauvorhaben mit einer Bürgschaft ab

Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie sich an das zuständige Rechtsorgan des Unternehmens wenden. Stellen Sie sicher, dass Sie die genauen Vertragsbedingungen kennen und dass alle Bedingungen legal oder nicht zu nachteilig für Sie sind. Darüber hinaus gilt sowohl für den Kunden als auch für Sie beispielsweise auch die Vertragserfüllungsbürgschaft, die im Insolvenzfall oder in anderen Fällen, in denen der Unternehmer seinen Teil des Geschäfts nicht aufrechterhalten kann, zum Tragen kommt.

Alles in allem sollten Sie sich nicht nur auf Ihre eigene Meinung verlassen, sondern von einem Sachverständigen auch Verträge prüfen lassen, die bei vielen Unternehmern beispielsweise von den entsprechenden Arbeitgeberverbänden durchgeführt werden. Weitere relevante Bürgschaften sind:

  • Gewährleistungsbürgschaft,
  • Bauhandwerkersicherung,
  • Bietungsbürgschaft,
  • Anzahlungsbürgschaft oder auch Vorauszahlungsbürgschaft.
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