Kaltenkirchen (ots) – BAB 7/Kaltenkirchen/Am 28.06.19 fiel einer
Videostreife der Polizei auf der A 7 in Höhe Kaltenkirchen ein blauer
Audi A 4 auf. Der Fahrer unterschritt mehrfach den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von knapp
170 km/h betrug der Abstand zum Vordermann zum Teil unter 10 m.
Notwendig wäre der halbe Tachowert im Metern, also ca. 80 Meter. Bei
der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25jährige
Fahrzeugführer nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer und sich
selber gefährdete, sondern auch seine drei Kinder im Alter von drei
bis 10 Jahren, die auf der Rückbank saßen sowie seine Frau auf dem
Beifahrersitz. Doch es kam noch dicker. Denn die Einsatzkräfte des
Autobahnreviers Neumünster stellten weiter fest, dass der junge Mann
keinen Führerschein besaß und die Kennzeichen nicht zu diesem
Fahrzeug gehörten. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss
sich nun strafrechtlich für sein Fehlverhalten verantworten.
Videostreife der Polizei auf der A 7 in Höhe Kaltenkirchen ein blauer
Audi A 4 auf. Der Fahrer unterschritt mehrfach den vorgeschriebenen
Sicherheitsabstand. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von knapp
170 km/h betrug der Abstand zum Vordermann zum Teil unter 10 m.
Notwendig wäre der halbe Tachowert im Metern, also ca. 80 Meter. Bei
der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 25jährige
Fahrzeugführer nicht nur die anderen Verkehrsteilnehmer und sich
selber gefährdete, sondern auch seine drei Kinder im Alter von drei
bis 10 Jahren, die auf der Rückbank saßen sowie seine Frau auf dem
Beifahrersitz. Doch es kam noch dicker. Denn die Einsatzkräfte des
Autobahnreviers Neumünster stellten weiter fest, dass der junge Mann
keinen Führerschein besaß und die Kennzeichen nicht zu diesem
Fahrzeug gehörten. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und er muss
sich nun strafrechtlich für sein Fehlverhalten verantworten.
Michael Heinrich
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Polizeidirektion Neumünster
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Telefon: 0151 12150 603
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Quelle: www.polizeipresse.de