POL-NMS: 210430-2-pdnms Unappetitliche Verkehrskontrolle auf der A 7

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RDRedakteur
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Rendsburg / A7 (ots) – Am 26.04.2021 gegen 21.10 Uhr hielten Beamte des Polizeibezirksreviers Rendsburg einen 3,5 t Lebensmitteltransporter auf dem Rastplatz Hüttener Berge West an, um diesen zu kontrollieren.

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug mit Lebensmitteln beladen war. Die Ladung war mangelhaft gesichert, so dass gegen den Fahrer und den Halter/Unternehmer eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet werden musste.

Der Fahrer gab an, dass er und sein Beifahrer den Auftrag erhalten hätten, die geladenen Lebensmittel (Tomatenkonserven, Tetrapacks Getränke, Reis und Gemüsekonserven) von der Zweigstelle eines Orientmarktes in Flensburg zur Hauptfiliale nach Kiel zu transportieren. Was genau dort mit den Lebensmitteln geschehen sollte, konnten sie nicht explizit sagen. Ladepapiere hatten sie keine.
Bei der weiteren Inaugenscheinnahme der Ladung und der Ladefläche fiel den eingesetzten Beamten ein beißender Rattenuringeruch auf. Zwischen, an und auf den Verpackungseinheiten konnte vereinzelt Rattenkot festgestellt werden. Außerdem waren die Verpackungseinheiten angenagt.

Um die Ladung einer genaueren Kontrolle durch Lebensmittelkontrolleure zu unterziehen, wurde die Ladefläche des LKW von der Polizei verplombt, der Fahrer des LKW wurde darauf hingewiesen, dass die Siegel lediglich durch das Veterinäramt geöffnet werden dürfen.

Am Folgetag kontrollierten dann die Spezialisten der Stadt Kiel und Flensburg den verplombten LKW in Kiel bei der Hauptfiliale des Unternehmens.

Der zuvor festgestellte Zustand am Anhalteort auf dem Rastplatz konnte bestätigt werden. Die Vernichtung von ca. 950kg kontaminierten Lebensmitteln wurde angeordnet und musste durch ein Entsorgungsnachweis bestätigt werden.

Die Lebensmittelkontrolle des Marktes in Flensburg ergab, dass eine Garage als Außenlager diente. Laut dem Unternehmer waren die Lebensmittel die dort lagerten für die Entsorgung vorgesehen. Nichtsdestotrotz konnte ein nicht unerheblicher Rattenbefall festgestellt werden.

Die Lebensmittelkontrolleure erließen eine Ordnungsverfügung, nach der ein Vertrag mit einem Schädlingsbekämpfer geschlossen werden muss, welcher in einer zeitlich sehr engen Rasterung sich den Ratten annimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Sönke Petersen

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Polizeidirektion Neumünster
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